ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Beat the Champ Tischfußballentertainment für die Durchführung von Veranstaltungen / Vermietung / Verkauf von Tischfußballgeräten

1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Firma Beat the Champ Tischfußballentertaiment, Geschäftsführer: Christopher Marks , Wehrstr. 75, 61130 Nidderau (im Folgenden: Beat the Champ ), sofern der Kunde Gelegenheit hatte, sie in Textform zur Kenntnis zu nehmen und sofern Gegenstand des Vertrages die Durchführung einer Veranstaltung und / oder die Vermietung von Tischfußballgeräten ist. Die Vertragssprache ist deutsch.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Beat the Champ und ihren Kunden abgeschlossene Verträge im Sinne von Punkt 1.1 dieser AGB, unabhängig davon, ob diese Verbraucher gemäß § 13 BGB oder Unternehmer gemäß § 14 BGB sind. Für Verträge mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB gelten teils besondere Bestimmungen, auf welche im Folgenden jeweils gesondert Bezug genommen wird.


2. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Zahlungs- oder Vergütungsanspruch von Beat the Champ für jede Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die von Beat the Champ angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Kunde ist zu Teilzahlungen nicht berechtigt. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Beat the Champ berechtigt, vom Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Die durch Zahlungsverzug entstehenden weiteren Kosten (z.B. Mahnkosten) hat der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in voller Höhe zu tragen.


3. Durchführung von Veranstaltungen
3.1 Ist Vertragsgegenstand die Durchführung einer Veranstaltung, werden nachstehende Regelungen vereinbart.

3.2 Das von Beat the Champ zur Durchführung einer Veranstaltung erstellte Angebot erhält der Kunde in schriftlicher oder elektronischer Form. Das Angebot ist zunächst unverbindlich und hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Erst durch Bestätigung des Angebots durch den Kunden in Schriftform entfaltet es Wirksamkeit gegenüber Beat the Champ. In Abstimmung mit dem Kunden ist Beat the Champ berechtigt, Teile des Veranstaltungsablaufs in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, welche nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Beat the Champ dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Kunden aufgrund dieser Veränderungen kein Kündigungsrecht zu.

3.3 Für die zur Durchführung einer Veranstaltung erforderlichen Aufwendungen kann Beat the Champ vom Kunden die Zahlung eines angemessenen, nicht zu verzinsenden Kostenvorschusses verlangen. Wenn nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, beträgt der Kostenvorschuss 50% der vereinbarten Vergütung von Beat the Champ. Beat the Champ verpflichtet sich, den Kostenvorschuss nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter der Beachtung der Interessen des Kunden einzusetzen. Im Falle der Anforderung eines Kostenvorschusses durch Beat the Champ wird dies dem Kunden mitgeteilt. Der Kostenvorschuss wird durch den Kunden zu dem mit ihm vereinbarten Zeitpunkt an Beat the Champ bezahlt.

3.4 Beat the Champ ist hinsichtlich sämtlicher im Rahmen der Veranstaltung anfallenden Gebühren, Versicherungen und Steuern (z.B. GEMA-Gebühren, Veranstalter- Haftpflichtversicherung, Vergnügungssteuer, etc.) nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Zahlungspflicht trifft ausschließlich den Kunden bzw. dessen dritte Vertragspartner, soweit sich diese zur Übernahme der Kosten hinsichtlich anfallender Gebühren, Versicherungen und / oder Steuern verpflichtet haben.

3.5 Sämtliche Leistungen von Beat the Champ , insbesondere von Beat the Champ erarbeitete Konzepte für die Durchführung von Veranstaltungen und anderweitige Ideen von Beat the Champ hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen, sowie auch einzelne Teile hieraus, bleiben Eigentum von Beat the Champ. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung der mit Beat the Champ vereinbarten Vergütung nur das Recht zur Nutzung im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks. Ohne abweichende Vereinbarung darf der Kunde die diesbezüglichen Leistungen von Beat theChamp nur selbst für die Dauer des Vertrages und ausschließlich in Deutschland nutzen.

3.6 Soweit Beat the Champ zur Durchführung einer Veranstaltung Verträge mit Dritten abschließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss namens und in Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und dergleichen. Vor Abschluss eines solchen Vertrages setzt Beat the Champ den Kunden hierüber in Kenntnis.

3.7 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung, wenn er von ihm getroffene Zusagen (z.B. die Bereitstellung von Hilfskräften, Parkplätzen, Stromversorgung, Zufahrtswegen, etc.) oder andere ihm obliegende Pflichten nicht einhält und dadurch eine Vertragserfüllung durch Beat the Champ erst durch Mehraufwand bzw. verspätet oder gänzlich unmöglich macht. Beat the Champ haftet nicht für Schäden, welche aus Stromausfällen am Veranstaltungsort resultieren, es sei denn, Beat the Champ handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde hat für die ausreichende und VDE-gerechte Stromversorgung zu sorgen; sollte diese nicht gewährleistet sein, behält sich Beat the Champ vor, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen und die im Vertrag aufgeführten Tischfußballgeräte, Eventmodule und sonstigen Komponenten nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen.

3.8 Die von Beat the Champ zur Durchführung der Veranstaltung verwendeten Tischfußballgeräte, Eventmodule und sonstigen Komponenten können Brandings und/oder sonstige Werbeschriftzüge bzw. Logos von Beat the Champ oder des jeweiligen Herstellers aufweisen. Wünscht der Kunde für die Durchführung der Veranstaltung Tischfußballgeräte, Eventmodule oder sonstige Komponenten ohne Brandings und/oder sonstige Werbeschriftzüge bzw. Logos von Beat the Champ oder des jeweiligen Herstellers, so muss er dies Beat the Champ spätestens fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Beat the Champ behält sich für den Fall, dass der Kunde die Verwendung von Tischfußballgeräten, Eventmodulen oder sonstigen Komponenten ohne Brandings und/oder sonstige Werbeschriftzüge bzw. Logos von Beat the Champ oder des jeweiligen Herstellers wünscht, vor, den Preis für die Durchführung der Veranstaltung angemessen zu erhöhen, was dem Umstand geschuldet ist, dass Brandings und/oder sonstige Werbeschriftzüge bzw. Logos von Beat the Champ oder des jeweiligen Herstellers von den Tischfußballgeräten, Eventmodulen oder sonstigen Komponenten zunächst gegebenenfalls entfernt und nach Durchführung der Veranstaltung wieder angebracht werden müssen. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Preiserhöhung einverstanden.

3.9 Der Kunde hat sämtliche Beanstandungen oder Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung durch Beat the Champ schriftlich gegenüber Beat the Champ anzuzeigen und geltend zu machen. Im Falle der rechtzeitigen und berechtigten Reklamation hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz. Soweit Beat the Champ nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf die zwischen Beat the Champ und dem Kunden vereinbarte Vergütung beschränkt.

3.10 Nach Durchführung der Veranstaltung sind die von Beat the Champ dem Kunden übergebenen Gegenstände, insbesondere die Tischfußballgeräte und sonstigen Eventmodule, in dem Zustand an Beat the Champ zurückzugeben, in welchem sie von Beat the Champ an den Kunden übergeben wurden. Defekte und / oder beschädigte Gegenstände werden von Beat the Champ auf Kosten des Kunden repariert oder im Falle des Totalschadens des Gegenstands zum Restwert veräußert. Im Falle eines Defekts oder der Beschädigung eines Gegenstands, insbesondere eines Tischfußballgeräts oder sonstigen Eventmoduls, behält sich Beat the Champ vor, ein Schadensgutachten durch den jeweiligen Hersteller des Tischfußballgeräts oder Eventmoduls auf Kosten des Kunden erstellen zu lassen, nach welchem die Kosten für die Reparatur oder, im Totalschadensfalle, die des Wiederbeschaffungsaufwands durch den Kunden unter Berücksichtigung seiner Haftung geschuldet sind.


4. Vermietung von Tischfußballgeräten und Eventmodulen
4.1 Beat the Champ vermietet Tischfußballgeräte, zugehörige Komponenten und weitere Eventmodule wie Tischtennisplatten, Torwände und dergleichen unter der Maßgabe der folgenden Bestimmungen, welche neben den übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit für Mietverträge Anwendung finden.

4.2 Beat the Champ liefert regelmäßig nur solche Mietsachen, die sich in einem sehr guten Gebrauchszustand befinden. Eine Verpflichtung Beat the Champs besteht aber nur zur Lieferung der Mietsache nach mittlerer Art und Güte. Beat the Champ behält sich vor, die Mietsache durch eine gleichwertige oder bessere Mietsache zu ersetzen, wenn die bestellte Mietsache durch Beat the Champ nicht geliefert werden kann, es sei denn, Beat the Champ handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

4.3 Sämtliche Angaben über die Mietsachen, ob in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeder Art, sind unverbindlich, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen und Beat the Champ die einzelnen Angaben nicht schriftlich bestätigt hat. Für die Richtigkeit der an den Kunden weitergeleiteten Herstellerangaben steht Beat the Champ nicht ein.

4.4 Die von Beat the Champ vermieteten Tischfußballgeräte, Eventmodule und sonstigen Komponenten können Brandings und/oder sonstige Werbeschriftzüge bzw. Logos von Beat the Champ oder des jeweiligen Herstellers aufweisen. Wünscht der Kunde Tischfußballgeräte, Eventmodule oder sonstige Komponenten ohne Brandings und/oder sonstige Werbeschriftzüge bzw. Logos von Beat the Champ oder des jeweiligen Herstellers, so muss er dies Beat the Champ spätestens fünf Tage vor Beginn des Mietvertrages mitteilen. Beat the Champ behält sich für den Fall, dass der Kunde die Anmietung von Tischfußballgeräten, Eventmodulen oder sonstigen Komponenten ohne Brandings und/oder sonstige Werbeschriftzüge bzw. Logos von Beat the Champ oder des jeweiligen Herstellers wünscht, vor, den Mietpreis angemessen zu erhöhen, was dem Umstand geschuldet ist, dass Brandings und/oder sonstige Werbeschriftzüge bzw. Logos von Beat the Champ oder es jeweiligen Herstellers von den Tischfußballgeräten, Eventmodulen oder sonstigen Komponenten vor Übergabe an den Kunden gegebenenfalls entfernt und nach Ende des Mietverhältnisses wieder angebracht werden müssen. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Preiserhöhung einverstanden.

4.5 Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tage, an welchem die Mietsache an den Kunden ausgehändigt worden ist und endet zu dem gegenüber Beat the Champ angegebenen Rückgabetermin. Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins und verspäteter Rückgabe der Mietsache behält sich Beat the Champ vor, eine Nutzungsentschädigung in Höhe des täglichen Mietpreises pro Tag der Verspätung gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Beat the Champ wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache durch den Kunden sind hiervon unberührt. Muss die Rückgabe der Mietsache durch Beat the Champ schriftlich gegenüber dem Kunden angemahnt werden, berechnet Beat the Champ diesbezügliche Mahnkosten in Höhe von 2,00 € pro Mahnung.

4.6 Eine Untervermietung und / oder Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und / oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma Beat the Champ untersagt. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmung resultieren, in vollem Umfang.

4.7 Der Kunde verpflichtet sich, Beat the Champ über den beabsichtigten Verwendungszweck der Mietsache genauestens zu informieren. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, sich bei Übernahme der Mietsache bzw. vor Versand derselben bzw. vor ihrer Inbetriebnahme von ihrem einwandfreien Zustand zu überzeugen und die Mietsache vor der beabsichtigten Inbetriebnahme zu erproben. Die Übernahme der Mietsache durch den Kunden gilt als Bestätigung ihres einwandfreien und vertragsgemäßen Zustands.

4.8 Die von Beat the Champ vermieteten Geräte sind grundsätzlich nicht versichert. Der Kunde haftet in vollem Umfang für sämtliche Schäden, für Verlust sowie für Beat the Champ entgangene Mieteinnahmen, selbst wenn die Beschädigung nicht durch den Kunden, sondern z.B. durch Dritte, wie Gäste oder Personal, verursacht wurde. Beat the Champ haftet nicht für entstandene Schäden vor Ort oder für Transportschäden, insbesondere nicht für solche Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Geräte durch den Kunden entstanden sind, ausgenommen Beat the Champ handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Reparatureingriffe des Kunden sind nicht zulässig.

4.9 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung, wenn er von ihm getroffene Zusagen (z.B. die Bereitstellung von Hilfskräften, Parkplätzen, Stromversorgung, Zufahrtswegen, etc.) oder andere ihm obliegende Pflichten nicht einhält und dadurch eine Vertragserfüllung durch Beat the Champ erst durch Mehraufwand bzw. verspätet oder gänzlich unmöglich macht.

4.10 Auch bei der Anmietung von Tischfußballgeräten und/oder Eventmodulen gemeinsam mit Personal von Beat the Champ hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alles den Umständen nach mögliche unternommen wird, um einen Schaden oder den Verlust der Geräte zu vermeiden.

4.11 Der Kunde hat eventuelle Schäden, die die weitere und sofortige Nutzung der Mietgegenstände erschweren oder unmöglich machen, unverzüglich Beat the Champ zu melden. Sämtliche Beschädigungen, z.B. Kratzer an den Geräten, sind Beat the Champ durch den Kunden bei der Rückgabe der Mietgegenstände anzuzeigen. Dies gilt auch für durch den Transport entstandene Schäden.

4.12 Der Kunde hat sämtliche Beanstandungen oder Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung durch Beat the Champ schriftlich gegenüber Beat the Champ anzuzeigen und geltend zu machen. Im Falle der rechtzeitigen und berechtigten Reklamation hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz. Soweit Beat the Champ nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf den zwischen Beat the Champ und dem Kunden vereinbarten Mietzins beschränkt.

4.13 Nach Ablauf des Mietvertrages sind die von Beat the Champ dem Kunden übergebenen Gegenstände, insbesondere die Tischfußballgeräte und sonstigen Eventmodule, in dem Zustand an Beat the Champ zurückzugeben, in welchem sie von Beat the Champ an den Kunden übergeben wurden. Defekte und / oder beschädigte Gegenstände werden von Beat the Champ auf Kosten des Kunden repariert oder im Falle des Totalschadens des Gegenstands zum Restwert veräußert. Im Falle eines Defekts oder der Beschädigung eines Gegenstands, insbesondere eines Tischfußballgeräts oder sonstigen Eventmoduls, behält sich Beat the Champ vor, ein Schadensgutachten durch den jeweiligen Hersteller des Tischfußballgeräts oder Eventmoduls auf Kosten des Kunden erstellen zu lassen, nach welchem die Kosten für die Reparatur oder, im Totalschadensfalle, die des Wiederbeschaffungsaufwands durch den Kunden unter Berücksichtigung seiner Haftung geschuldet sind. Beat the Champ behält sich vor, im Falle der Rückgabe defekter Leucht- bzw. Glühkörper den Zeitwert zu berechnen und dem Kunden in Rechnung zu stellen. Bei übermäßiger Verschmutzung der Mietsache berechnet Beat the Champ dem Kunden die Reinigung nach Aufwand.


5. Kosten bei Rücktritt / Honorarkürzungen
5.1 Tritt der Kunde von einem bereits mit Beat the Champ bestehenden Vertrag zurück, so ist Beat the Champ berechtigt dem Kunden bei Rücktritt bis 28 Tage vor dem Miet- bzw. Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Zahlbetrags der gekündigten Leistung; bei Rücktritt im Zeitraum von weniger als 28 Tagen bis fünf Tagen vor dem Miet- bzw. Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Zahlbetrags der gekündigten Leistung; bei Rücktritt ab fünf Tagen vor dem Miet- bzw. Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Zahlbetrags der gekündigten Leistung in Rechnung zu stellen.

5.2 Honorarkürzungen aufgrund ersparter Aufwendungen werden von Beat the Champ ausgeschlossen.


6. Haftungsausschluss / Verjährung
6.1 Beat the Champ schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt auch die Haftung für Pflichtverletzungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Beat the Champ.

6.2 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Lieferung der Ware, wenn der Kunde Unternehmer in Sinne von § 14 BGB ist. Wenn der Kunde Verbraucher nach § 13 BGB ist, verjähren Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels nach zwei Jahren ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Beat the Champ Arglist vorwerfbar ist.


7. Schlussbestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

7.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von Beat the Champ, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und in Schriftform durch Beat the Champ zugestimmt.

7.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

7.4 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Beat the Champ.

7.5 Durch Bekanntgabe dieser AGB verlieren sämtliche vorherigen Fassungen der AGB von Beat the Champ ihre Gültigkeit.


Stand April 2018

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